Bauträger


Der Bauträger ist in erster Definition vom Bauherrn und dem Bauunternehmer zu unterscheiden. So übernimmt ein Bauunternehmer die Bauleistung, hat aber mit dem Erwerb des Grundstücks und der Veräußerung der Immobilie nichts zu tun. Der Bauherr ist der rechtlich und wirtschaftlich verantwortliche Auftraggeber bei einem Bauvorhaben.


Der Bauträger ist im Gegensatz zum Bauherren und dem Bauunternehmer stets ein Unternehmer laut der Definition des Bürgerlichen Gesetzbuches. Im Regelfall erwirbt dieser unbebaute Grundstücke, welche von ihm anschließend bebaut werden. Das vom Bauträger errichtete Gebäude wird im Nachgang mitsamt des dazugehörigen Grundstücks verkauft. Somit wirbt der Bauträger nicht nur mit dem Bau der Immobilie, sondern auch mit der Übertragung des Eigentums im Anschluss.


Die Beauftragung eines Bauträgers bietet in der Regel Vorteile. Denn der sogenannte Bauträgervertrag ist ein Mischvertrag aus einem Kaufvertrag und einem Werkvertrag. Der Vorteil für den späteren Immobilienbesitzer liegt vor allem darin, dass dieser Vertrag eine Einheit bildet, sodass der Käufer Mängelrechte sowohl für die Immobilie als auch für das Grundstück geltend machen kann.